Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Stadt Bern schreibt in ihrem Reglement für die politischen Rechte (Art. 86d Abs. 4 Offenlegung von Spenden) vor, dass Spenden im Rahmen der Berichterstattung über die Mittelherkunft wie folgt offenzulegen sind:

  • Spenden ab 5000 Franken sind unter Bekanntgabe der Identität der jeweiligen Spenderin oder des jeweiligen Spenders auszuweisen;
  • Spenden ab 1000 und unter 5000 Franken sind einzeln auszuweisen;
  • Spenden unter 1000 Franken können als Gesamtsumme ausgewiesen werden.


(Art. 86d Abs. 5) Mehrere Spenden derselben Spenderin oder desselben Spenders innerhalb eines Jahres (Art. 86a) beziehungsweise für eine Wahl- oder Abstimmungskampagne (Art. 86b und Art. 86c) gelten als eine Spende.

(Art. 86d Abs. 6) Spenden ab 5000 Franken, die nach Einreichung der Listen (Art. 86b Abs. 1-3) beziehungsweise nach Meldung der Abstimmungs- oder Wahlkampagne (Art. 86c Abs. 2) eingehen, sind der Stadtkanzlei umgehend zu melden.

Budget Gemeinderatskampagne «Meh Farb für Bärn!»

Beträge unter 1'000 Franken CHF
Stand Mitte Juni

0.00

Beträge ab 1'000 und unter 5'000 Franken: CHF
Stand Mitte Juni

0.00

Beträge ab 5'000 Franken: CHF
Hauseigentümerverband Bern u.U.

55'000.00

Handels- und Industrieverein Sektion Bern

41'000.00

Gewerbeverband KMU Stadt Bern

24'200.00

Verband Arbeitgeber Bern

16'400.00

GLP Stadt Bern

6'500.00

BernCity

5'000.00

FDP Stadt Bern

5'000.00

Die Mitte Stadt Bern

4'000.00

SVP Stadt Bern

3'000.00

EVP Stadt Bern

2'000.00